Kultur und Kommunikation

Barrierefreiheit

Der Verantwortliche der Webseite des Studiengangs Kultur und Kommunikation an der Kazimierz-Wielki-Universität ist bemüht, die Webseite des Studiengangs barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bilden das polnische Gesetz vom 4. April 2019 über barrierefreie Zugänglichkeit der Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Institutionen (Ustawa z dnia 4 kwietnia 2019 roku o dostępności cyfrowej stron internetowych i aplikacji mobilnych podmiotów publicznych) und der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung über die Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Diese Erklärung bezieht sich auf die Webseite kommunikation.ukw.edu.pl. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit der gesamten Website der Kazimierz-Wielki-Universität ist auf der Seite ukw.edu.pl/deklaracja-dostepnosci  verfügbar.

Datum der Veröffentlichung der Webseite: 15. März 2023
Datum der letzten größeren Aktualisierung: 13. April 2023

Stand der Vereinbarkeit mit dem Gesetz über Barrierefreiheit

Die Webseite ist nicht an allen Stellen mit den Anforderungen des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über barrierefreie Zugänglichkeit der Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Institutionen vereinbar, aufgrund der unten aufgeführten Inkompatibilitäten oder Ausschlüsse:

  • An einigen Links fehlt die Information, dass sie im neuen Fenster öffnen. Das Hinzufügen dieser Information ist aus technischen Gründen nicht möglich. Dennoch wird dieses Verhalten der Links auf der Webseite kommunikation.ukw.edu.pl konsequent für alle externen Links verwendet, das heißt für Links, die zu Webseiten anderer Einheiten in der Struktur der Kazimierz-Wielki-Universität und zu Webseiten außerhalb der Universität führen.
  • In einigen Textelementen fehlt die Sprachangabe für Fremdwörter. Dies kann dazu führen, dass diese Wörter von Hilfsprogrammen falsch vorgelesen werden. Diese Inkompatibilität betrifft die Überschriften und die Namen der angeschlossenen Dateien, und ist auf die technischen Einschränkungen der Website zurückzuführen. An anderen Stellen auf der Seite werden die Sprachangaben korrekt verwendet.
  • Einige Grafikelemente haben keine alternative Beschreibung und es ist technisch nicht möglich, diese hinzuzufügen. Dies gilt für die Fotos in der Galerie auf der Hauptseite, die daher nur mit Titeln versehen sind.
  • Manche Anhänge im PDF-Format können von Hilfsprogrammen nicht gelesen werden. Hinweise dazu finden Sie jeweils an dem Link zum Öffnen des Anhangs. Die Inkompatibilität resultiert in diesem Fall daraus, dass die Einheiten in der Universitätsstruktur, aus denen die Dokumente stammen, diese nur in einer solchen Form zur Verfügung gestellt haben. Auf Wunsch der interessierten Person ist es möglich, ausgewählte Dokumente, die nicht barrierefrei sind, umzuschreiben.
  • Archivinhalte, die vor dem 1. November 2021 veröffentlicht wurden, sind den Anforderungen für Barrierefreiheit nicht angepasst. Auf Wunsch der interessierten Person können auch ausgewählte Archivinhalte entsprechend angepasst werden.

Datum der letzten Überprüfung dieser Erklärung: 16. Juli 2022
Die Erklärung beruht auf der Selbstbewertung, die von der Webseitenverantwortlichen durchgeführt wurde.

Tastaturkürzel

Auf der Webseite kommunikation.ukw.edu.pl können Standardtastenkombinationen des Browsers verwendet werden. Es gibt keine speziellen Tastaturkürzel auf der Seite.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Die Ansprechpartnerin für die Barrierefreiheit dieser Webseite, darunter auch für Anträge auf digitale Barrierefreiheit ist Anna Kapuścińska, k.okonski@ukw.edu.pl.

Antragstellung und Beschwerde

Jedem steht das Recht zu, die digitale Barrierefreiheit von Elementen der Webseite oder eine alternative Zugangsmethode zu ihnen, zum Beispiel durch das Umschreiben eines nicht-barrierefreien Dokuments oder das Beschreiben des Inhalts eines Videos ohne Audiodeskription, zu beantragen. Ein solcher Antrag sollte die Kontaktdaten der antragstellenden Person, die Angabe der Elemente der Webseite, die barrierefrei gemacht werden sollten, sowie die Angabe einer gewünschten Zugangsmethode (falls sich der Antrag auf den alternativen Zugang bezieht) enthalten.

Die Webseitenverantwortliche sollte dem Antrag unverzüglich nachkommen, spätestens innerhalb von 7 Tagen. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, wird die Person, die den Antrag gestellt hat, von der Verantwortlichen über den Umsetzungstermin informiert, der aber nicht länger als 2 Monate ab dem Datum der Antragstellung sein darf. Im Fall, wenn es nicht möglich ist, die angeforderte Barrierefreiheit zu gewährleisten, kann die Verantwortliche einen alternativen Zugang zu den Informationen vorschlagen.

Sollte die Webseitenverantwortliche sich weigern, dem Antrag nachzukommen, kann eine Beschwerde wegen mangelnder Barrierefreiheit gemäß den weiteren Schritten des Beschwerdevorgangs eingereicht werden, die in der Erklärung zur Barrierefreiheit der gesamten Website der Kazimierz-Wielki-Universität auf der Seite ukw.edu.pl/deklaracja-dostepnosci  beschrieben sind.